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ArbG Mainz, 18.04.2019 - 3 Ca 1550/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 18.04.2019 - 3 Ca 1550/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 8 Sa 259/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 8 Sa 259/19
Nichteinladung - schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Höhe der …
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18. April 2019 - 3 Ca 1550/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 18. April 2019 - 3 Ca 1550/18 - (Bl. 83 - 89 dA.) hat das Arbeitsgericht Mainz das beklagte Land zur Zahlung einer Entschädigung von 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. August 2018 an den Kläger verurteilt.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz vom 18.04.2019, Aktenzeichen 3 Ca 1550/18, teilweise abgeändert, soweit es der Klage auf Entschädigungszahlung stattgegeben hat.